Lohnt sich eine Einblasdämmung?
Die Einblasdämmung gehört zu den effizientesten Maßnahmen zur Senkung der Heizkosten. Vor allem im Altbau kann durch dieses Verfahren viel Geld gespart werden. Die Einblasdämmung verwandelt bestehende Hohlräume schnell und einfach in eine Dämmschicht. So bleibt es im Winter wohlig warm und im Sommer angenehm kühl. Gut für dich und die Umwelt.
Die Einblasdämmung ist ein minimalinvasives Dämmverfahren, bei dem vorhandene Zugänge genutzt oder 2-2,5 cm große Löcher gebohrt werden. Die Öffnungen werden genutzt um Einblasdämmstoffe mithilfe einer Einblasmaschine in Hohlräume einzubringen. Die Öffnungen werden später wieder verschlossen.
Die Methode eignet sich in Bestandsgebäuden für Außenwände mit zweischaligem Mauerwerk (Fassadendämmung), im Dachbereich für eine Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Dachbodens, oder zwischen den Balken im Dach (Zwischensparrendämmung).
Gibt es finanzielle Förderungen?
Kurzum: Ja! Es gibt verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung Deines Dämmvorhabens, etwa über die Steuer oder die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Du hast die Wahl. Wir haben dir im folgenden eine Übersicht zu den Förderprogrammen zusammengestellt.
Wenn Du also Dein Zuhause mit einer Einblasdämmung energieeffizienter machst, sparst Du Energiekosten und erhältst zusätzlich eine finanzielle Förderung für Deine Dämmung.
Wie funktioniert die staatliche Förderung durch steuerliche Entlastung?
Du kannst die energetische Sanierung seit dem 1. Januar 2020 in der Steuererklärung geltend machen und das sogar ohne eine vorherige Beantragung oder Anmeldung.
Die Förderung ist auf 10 Jahre befristet und gilt für Baumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2020 begonnen wurden und bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sind. Die Grundlage dafür ist das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht unter §35c EStG.
Welche Dämmmaßnahmen lassen sich steuerlich absetzen?
Die staatliche Förderung betrifft einzelne Verfahren zur Steigerung der Energieeffizienz, wie die Einblasdämmung im Keller, Dach oder zweischaligem Mauerwerk. Hierbei sind alle Kosten absetzbar. Das Material, was für die Maßnahmen direkt benötigt wird, der fachgerechte Einbau vor Ort und die notwendigen Maßnahmen, die drumherum ergriffen werden, können alle finanziell gefördert werden.
Förderfähige Maßnahmen sind:
- Dämmung von Fassade, Dachflächen und Geschossdecken
- Optimierung bestehender sowie Erneuerung der Heizungsanlage
- Erneuerung der Fenster oder Außentüren
- Verbesserung oder erstmaliger Einbau einer Lüftungsanlage
- Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Wie viel erhalte ich von der Steuer zurück?
Der Förderbetrag beträgt 20 %, bis zu einem Maximum von 40.000 Euro. Da die Einblasdämmung im Vergleich zu anderen Arten von Dämmung sehr günstig ist, reichen diese Förderbeträge meist völlig aus. Die Fördermittel werden über drei Jahre verteilt. Daraus ergibt sich, dass im Jahr der Fertigstellung 7 % (maximal 14.000 Euro) von Deiner Steuerschuld abgezogen werden. Das Gleiche gilt im Folgejahr, im dritten Jahr sind es dann 6 %.
Es muss sich nicht um eine Einzelmaßnahme handeln. Es können auch mehrere Einzelmaßnahmen an einem Objekt zeitlich nacheinander erfolgen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Lage und Alter des Gebäudes: Das Gebäude muss sich in der EU oder dem europäischen Wirtschaftsraum befinden und vom Eigentümer selbst bewohnt werden, damit Du die Förderung für Einblasdämmung erhalten kannst. Zudem muss das Haus zu Beginn der Dämmung mindestens zehn Jahre alt sein.
- Zeitraum der Sanierung: Des Weiteren gilt die Förderung nur für Sanierungen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein werden. Als Beginn ist der Start der Bauausführung gemeint, außer es ist für die Durchführung eine Baugenehmigung notwendig, dann ist der Zeitpunkt des Eingangs der Kenntnisgabe als Anfangspunkt anzusehen.
- Professionelle Ausführung: Ein Fachunternehmen muss die Dämmung durchführen und in einer Fachunternehmererklärung bestätigen. Außerdem muss eine bereits beglichene Rechnung in deutscher Sprache für die Maßnahmen vorliegen, die die Adresse des Objekts beinhaltet.
- Mindestanforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte): Es müssen die folgenden U-Werte eingehalten werden.
Wie läuft die Förderung ab?
Die Kosten für die Einblasdämmung werden als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht, eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich. Wichtig ist, dass die Bescheinigung des Fachunternehmens dem amtlichen Muster folgt. WirDämmenDeinHaus.com erstellt alle erforderlichen Unterlagen direkt für seine Kunden, so hast Du keinen Mehraufwand.
Worauf sollte ich bei der steuerlichen Förderung achten?
Eine Kombination der steuerlichen Entlastung mit anderen staatlichen Förderungen ist ausgeschlossen. Du kannst die Förderung nur einmal in der Steuererklärung geltend machen. Das bedeutet: Wenn Du zum Beispiel die Ausgaben für Deine Einblasdämmung in Berlin nach §35c EStG geltend machst, kannst Du sie nicht mehr als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigen.
Zudem ist die steuerliche Förderung nicht mit der BEG WG-Förderung kombinierbar, auf die im folgenden Abschnitt eingegangen wird.
Welche anderen Fördermittel gibt es für eine Dämmung noch?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die Zuschuss- und Kredit-Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Umgangssprachlich ist die Förderung noch immer als “KfW Förderung” bekannt.
Die Förderung wird in die BEG WG (Wohngebäude) und die BEG EM (Einzelmaßnahmen) unterteilt. Auf diese Weise wird der Zugang zu den Fördermitteln des Bundes erleichtert. Die Senkung der Kosten hin zu einem Effizienzhaus Standard durch energetische Sanierung wird somit besonders einfach.
Wie viel Zuschuss gibt es?
- Die BEG EM fördert energetische Einzelmaßnahmen, um Deine Kosten zu senken. Für Maßnahmen, wie etwa eine Dämmung des Daches, oder eine Kerndämmung, kannst Du bis zu 20 % der förderfähigen Kosten in Form eines Investitionszuschusses erhalten. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben + 5% iSFP Bonus (dazu gleich mehr). Diese Zuschüsse sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt sowie auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude insgesamt.
- Die BEG WG vergibt Kredite für Komplettsanierungen. Der Tilgungszuschuss bei Krediten für Komplettsanierungen richtet sich nach dem „Energieniveau“, welches das Haus mit den geplanten Maßnahmen erreichen wird. Je höher der energetische Standard nach der Sanierung wie der Einblasdämmung ist, desto mehr Geld erhalten Hausbesitzer.
Möglichkeiten für Boni & zusätzliche Zuschüsse
Es gibt teilweise die Möglichkeit, zusätzliche Gelder zu erhalten. Dies hängt von folgenden Faktoren ab:
- iSFP-Bonus: Du erhältst bei der BEG EM 5 % mehr Investitionszuschuss für energetische Einzelmaßnahmen, wenn vor Projektbeginn ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wird (der sogenannte iSFP-Bonus). So liegt der Fördersatz bei den maximalen 20 %.
- Du erhältst bei der BEG WG 5 % mehr Tilgungszuschuss zu Deinem Kredit, wenn nach der Komplettsanierung mindestens 65 % des Energiebedarfs für Heizen und Kühlen über erneuerbare Energien abgedeckt wird.
- Es gibt bei der BEG WG einen 10 % WPB-Bonus („Worst Performing Building“-Bonus) für Bestandsgebäude, die im Ausgangszustand zu den energetisch schlechtesten 25 % gehören und bei Sanierung den Energiestandard EH 40, 55 oder 70 EE-Klasse erreichen. Der WPB-Bonus ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, die den Tilgungszuschuss im Rahmen des BEG WG-Förderprogramms erhöht. Dadurch reduzieren sich die Gesamtkosten der Sanierung.
Welche Vorteile bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?
Worauf ist bei der BEG Förderung zu achten?
Die Einblasdämmung Förderung des Bundes gilt nur für Gebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt des Förderantrags mindestens 5 Jahre zurückliegt. Vor der Antragsstellung muss ein Energieberater eine technische Projektbeschreibung für die BEG EM-Förderung bzw. eine Bestätigung zum Antrag für die Förderungen der BEG WG ausstellen.
Zudem dürfen die Sanierungsmaßnahmen, wie die Dämmung erst nach Beantragung der Bundesförderung beginnen, wobei bereits der Vertragsabschluss mit einem Fachbetrieb als Beginn zählt.
Wie kann ich eine Förderung beantragen?
Ein finanzieller Zuschuss erfolgt nur, wenn Du einen Energieeffizienz-Experten für Deine Einblasdämmung vorab beauftragst. Dieser qualifizierte Energieberater muss auf der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) stehen.
Die Aufgabe eines Energieberaters ist, eine Bestätigung zum Antrag (BzA) für die BEG WG-Förderung oder eine technische Projektbeschreibung (TPB) für BEG EM-Zuschüsse auszustellen. Sobald Du die Zusage für den finanziellen Zuschuss erhalten hast, kann die Sanierung beginnen.
Was passiert nach Abschluss der Arbeiten?
Nach Abschluss der Arbeiten und der Abnahme des Projekts stellt der Energieberater für die Förderung der BEG WG die Bestätigung nach Durchführung (BnD) oder für die BEG EM-Bezuschussung den sogenannten technischen Projektnachweis (TPN) aus. Du leitest diesen an Deinen Finanzierungspartner weiter. Daraufhin verrechnet der Finanzierungspartner den Zuschuss als Sondertilgung mit dem Kredit oder zahlt ihn an Dich aus.
Fazit zur Einblasdämmung Förderung
Von der Fassadendämmung bis zur Komplettsanierung gibt es verschiedene Möglichkeiten, deine Kosten zu senken. Innerhalb der jeweiligen Programme muss man Mindestanforderungen beachten, wie beispielsweise den maximalen U-Wert, das Alter von Gebäuden und die Regeln des Gebäudeenergiegesetzes.
WirDämmenDeinHaus.com unterstützt Dich bei all Deinen Fragen und hilft Dir, den richtigen Fachbetrieb für Deine Einblasdämmung auszuwählen. Gemeinsam wählen wir die passende Förderung aus. Lass uns die Energieeffizienz in Deinem Zuhause verbessern, damit Du schon bald Heizkosten sparen kannst.