Wie hoch ist die BAFA Förderung 2025?

In den letzten Jahren stand zunehmend das Thema „Heizkosten sparen“ im öffentlichen Fokus. Die BAFA Förderung spielt dabei eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Je besser gedämmt, desto weniger muss geheizt werden.
Von schnellen und leicht umsetzbaren Maßnahmen wie der Einblasdämmung bis hin zur gesamten Altbausanierung: Eine staatliche Förderung ermöglicht es Hausbesitzern, ihre Immobilien effizienter zu gestalten und finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Deutschland. Es ist zuständig für die Umsetzung von verschiedenen Förderprogrammen und Maßnahmen im Bereich der Wirtschafts- und Energiepolitik.
Zu den Aufgaben des BAFA gehören unter anderem die Förderung von Energieeffizienz, erneuerbaren Energien, Außenwirtschaft und Außenhandel sowie die Kontrolle und Genehmigung von Exporten und Importen. Das BAFA ist am bekanntesten für seine Rolle bei der Umsetzung von staatlichen Maßnahmen zur Förderung der Energiewende und des Klimaschutzes in Deutschland.
BAFA Förderung Einzelmaßnahmen
Wenn Du ein bestehendes Wohnhaus besitzt und die Energieeffizienz verbessern willst, bietet Dir die BAFA Förderung viele Optionen. Der Bauantrag Deines Hauses muss i. d. R. mindestens 5 Jahre zurückliegen. Dann kannst Du für energetische Maßnahmen eine staatliche Förderung erhalten.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet 2025 eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung:
- an der Gebäudehülle,
- der Anlagentechnik,
- für die Heizungsoptimierung,
- für Fachplanung und Baubegleitung,
- für Gebäudenetz
- sowie Energieberatung.
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Die BAFA-Förderung 2025 richtet sich an Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Gefördert werden dabei verschiedene Maßnahmen zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle. Dazu zählt:
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Dämmung der obersten Geschossdecke
- Dämmung der Kellerdecke
- Fensteraustausch
Der Grundfördersatz liegt bei 15 % der förderfähigen Ausgaben, wobei diese Ausgaben pro Wohneinheit auf maximal 30.000 € begrenzt sind. Das bedeutet, dass der maximale Zuschuss bei 4.500 € liegt.
Wird die Sanierungsmaßnahme jedoch im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) empfohlen und durchgeführt, erhöht sich der Fördersatz auf 20 %. Zusätzlich steigen die förderfähigen Kosten auf bis zu 60.000 € pro Wohneinheit, was einen maximalen Zuschuss von 12.000 € ermöglicht. Diese Förderungen machen energetische Sanierungen besonders attraktiv und unterstützen Hausbesitzer dabei, ihre Gebäude effizienter und zukunftsfähiger zu gestalten.
Beispielrechnung BAFA Förderung Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um Durchschnittswerte für ein mittelgroßes Einfamilienhaus. Die Preise können je nach Objekt und Region teils stark variieren.
Die Kosten für den iSFP lohnen sich bei umfangreicheren Sanierungen durch die deutlich höheren Zuschüsse. Denn ein iSFP ist darauf ausgelegt, kosteneffiziente Sanierungsmaßnahmen zu empfehlen. Außerdem erhältst Du eine passgenaue Schritt-für-Schritt-Anleitung, die das Maximum an Förderung und Effizienzsteigerung für Dich herausholt.
Bei der BAFA Förderung „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“ gibt es viele Optionen für die Verbesserung der Energieeffizienz. Den maximalen Zuschuss kannst Du jedes Jahr in Anspruch nehmen. Daher solltest Du Dein Haus Schritt für Schritt sanieren und die BAFA Förderung jedes Jahr beantragen. Plane Deine Sanierungsmaßnahmen so, dass Du pro Jahr nicht über die 30.000 bzw. 60.000 € kommst. Nur so bekommst Du immer den maximalen Zuschuss.
Anlagentechnik (außer Heizung)
Förderumfang: Gefördert wird der Einbau von Technik, die die Energieeffizienz des Gebäudes steigert, wie z. B. Lüftungsanlagen oder Smart-Home-Systeme.
Fördergegenstand: Dazu zählen der Einbau, Austausch oder die Optimierung von Lüftungsanlagen sowie Smart-Home-Systemen.
Förderhöhe: Der Grundfördersatz beträgt 15 % der Ausgaben, mit einer maximalen Förderung von 30.000 € pro Wohneinheit. Mit dem iSFP-Bonus erhöht sich der Fördersatz um 5 % und die förderfähigen Kosten auf bis zu 60.000 €.
Gebäudenetz
Förderumfang: Die BAFA-Förderung umfasst den Bau, Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes zur gemeinsamen Wärmeversorgung von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden. Ziel ist eine effizientere Wärmeverteilung und eine Reduzierung des Energieverbrauchs.
Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise:
- Installation oder Erweiterung von zentralen Wärmeerzeugern für mehrere Gebäude
- Errichtung oder Optimierung von Wärmeverteilungsnetzen
- Einbau von Wärmespeichern zur besseren Nutzung erneuerbarer Energien
- Maßnahmen zur Steuerung und Regelung des Netzbetriebs
Förderhöhe: Der Grundfördersatz beträgt 30 % der förderfähigen Kosten, wobei die maximale Fördersumme bei 30.000 € pro Gebäude liegt.
Heizungsoptimierung
Förderumfang: Der Einbau neuer Heizungen wird nicht mehr über die BAFA gefördert – nur Optimierungsmaßnahmen bestehender Anlagen sind weiterhin förderfähig. Diese müssen mindestens zwei Jahre alt sein. Heizungen mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas sind nur bis 20 Jahre nach Einbau förderfähig.
Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise:
- Hydraulischer Abgleich
- Austausch von Heizungspumpen
- Dämmung von Rohrleitungen
- Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Förderhöhe: Der Grundfördersatz beträgt 15 % der Kosten, mit iSFP sogar 20 %. Zusätzlich gibt es weitere Förderungen für spezielle Maßnahmen, etwa zur Reduzierung von Staubemissionen bei Biomasseheizungen.
Fachplanung und Baubegleitung
Für die Planung und Umsetzung einer energetischen Sanierung kannst du Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sind in Verbindung mit geförderten Maßnahmen ebenfalls förderfähig. Die Förderung umfasst dabei die energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit den oben genannten Einzelmaßnahmen.
Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind diese Ausgaben auf maximal 5.000 € begrenzt, während bei Mehrfamilienhäusern bis zu 2.000 € pro Wohneinheit gefördert werden können.
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bietet eine finanzielle Unterstützung für professionelle Energieberatungen von zertifizierten Energieeffizienz-Experten. Im Rahmen dieser BAFA Förderung muss ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) mittels einer speziellen iSFP-Druckapplikation erstellt werden. Dieser Plan soll dabei helfen, die Energieeffizienz von Wohngebäuden entscheidend zu verbessern.
Ein iSFP ist ein detaillierter Plan für eine schrittweise energetische Sanierung von Gebäuden. Dabei werden verschiedene Maßnahmen empfohlen und deren Auswirkung auf die Energieeffizienz veranschaulicht. Zu jedem iSFP gehört eine Kostenplanung sowie die Empfehlung passender Förderungen. Der iSFP bleibt über 15 Jahre gültig. Innerhalb dieses Zeitraums können Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden, um eine Förderung zu erhalten.
Ein weiterer Vorteil ist, dass eine Fachkraft den Zustand Deines Hauses richtig einschätzen kann. Du weißt nicht, was für ein Mauerwerk Dein Haus hat oder ob schon eine Dämmung vorhanden ist? Ein Energieeffizienz-Experte klärt solche und weitere Fragen schnell auf. Wenn es sich z. B. um ein zweischaliges Mauerwerk handelt, wird Dir eine Fachkraft immer als Erstes eine Einblasdämmung empfehlen. Denn nur so werden Altbauwände wirklich gut gedämmt.
Details zur BAFA Förderung für die Energieberatung
Der Förderumfang setzt voraus, dass sich das Gebäude im Bundesgebiet befindet und ausschließlich dem Wohnen dient. Auch beheizte Nichtwohngebäude, die künftig als Wohngebäude genutzt werden sollen, können Gegenstand einer Beratung sein. Wichtig ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegt.
Gefördert wird ausschließlich die Energieberatung durch sogenannte Energieeffizienz-Experten für Wohngebäude. Ziel dieser Beratung ist die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), der konkrete Maßnahmen für eine energetische Sanierung aufzeigt.
Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars. Für Ein- oder Zweifamilienhäuser liegt der maximale Zuschuss bei 650 €, während er bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten bis zu 850 € beträgt. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von 500 € erhalten, wenn der individuelle Sanierungsfahrplan in einer Versammlung der Eigentümer vorgestellt wird.

Übersicht der BAFA Förderung 2025
Voraussetzungen für die BAFA-Förderung 2025
Welche staatlichen Förderungen gibt es noch?

KfW Förderung 2025
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet umfassende Förderprogramme für energetische Sanierungen und den Neubau von Effizienzhäusern an. Seit 2024 läuft außerdem die Heizungsförderung komplett über die KfW. Dabei werden Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen durch zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse unterstützt.
Für energetische Sanierungen bestehender Immobilien bietet die KfW den Kredit 261 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an. Dieser fördert umfassende Sanierungsmaßnahmen, die ein Gebäude in ein Effizienzhaus verwandeln sollen.
Der Kreditrahmen beträgt bis zu 150.000 € je Wohneinheit, wobei ein Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 % des Kreditbetrags gewährt wird. Auch hier gibt es eine zusätzliche Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung.
Seit 2024 läuft die Förderung für Heizungsanlagen nicht mehr über die BAFA, sondern über die KfW (Zuschuss 458) . Gefördert werden klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen und Biomasseheizungen mit bis zu 21.000 € (bzw. 23.500 € für Biomasse), sowie ergänzende Maßnahmen wie Wärmeverteilung und -speicherung. Die Förderung beträgt mindestens 30 % der Kosten, abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.
Ergänzungskredit für die BAFA Förderung Einzelmaßnahmen
Zusätzlich bietet die KfW den Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Kredit 358) für bereits bezuschusste BAFA-Einzelmaßnahmen an. Dieser Kredit ermöglicht eine ergänzende Finanzierung von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit bei einem Zinssatz von 0,01 %. Haushalte mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 90.000 € erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil. Der Kredit muss mit einem BAFA-Zuschuss kombiniert werden, wobei die ausgezahlten Zuschüsse nachträglich zur Tilgung genutzt werden müssen.
Steuerbonus für energetische Sanierungen
Der Steuerbonus für energetische Sanierungen gemäß § 35c EStG ist eine steuerliche Förderung, die Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz unterstützt. Bis zu 20 % der Sanierungskosten sind erstattungsfähig. Zu den Vorteilen dieser Förderung zählen:
- Einfache Beantragung: Die Beantragung erfolgt direkt über die Anlage „Energetische Maßnahmen“ der Steuererklärung.
- Flexible Optionen: Im Gegensatz zu einigen anderen Förderprogrammen gibt es keine strengen Vorgaben bezüglich der Art der Sanierungsmaßnahmen.
- Maximale Erstattung: Bis Ende 2029 können maximal 40.000 € pro Objekt erstattet werden. Diese Steuerermäßigung wird für eine unmittelbare finanzielle Entlastung direkt von der Steuerlast abgezogen.
Die Anrechnung der Erstattung erfolgt über drei Kalenderjahre. Du kannst nie mehr Geld vom Finanzamt zurückbekommen, als Du Steuern gezahlt hast. Um den Steuerbonus bestmöglich zu nutzen, ist daher eine genaue Planung und Berechnung erforderlich.
Der Steuerbonus ist zwar eine attraktive Möglichkeit, ohne umfangreichen Antrag und ohne Energieberater die Kosten für Sanierungsmaßnahmen zu reduzieren. Aber es erfordert eine gute Finanzplanung.
Beispielrechnung Steuerbonus
Die angegebenen Preise gelten für eine Dämmung per Einblasdämmung
Je nachdem, wie viele Steuern Du jährlich zahlst, kann es sich also auch lohnen, den Steuerbonus für Deine energetischen Sanierungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Berate Dich am besten vorab mit einem Steuerberater, um die Maßnahmen clever zu planen.
Für Sanierungen bis einschließlich 2029 kannst Du insgesamt bis zu 40.000 € vom Finanzamt erstattet bekommen.
Fazit

Staatliche Förderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen spielen eine entscheidende Rolle beim Umbau unseres Gebäudebestands hin zu mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.
Die BAFA Förderung bietet Dir zahlreiche Möglichkeiten für Einzelmaßnahmen, beginnend bei schnellen und unkomplizierten Lösungen wie der Einblasdämmung bis hin zu umfangreichen Sanierungen. Die gewährten Zuschüsse sind ein wichtiger Anreiz für Hausbesitzer, in energieeffiziente Lösungen zu investieren.
Prüfe immer vorab die verfügbaren Fördermöglichkeiten wie BAFA, KfW und Steuerbonus sorgfältig, um Dein Sanierungsprojekt zu realisieren. Mit einer sorgfältigen Finanzplanung holst Du das Maximum aus der staatlichen Förderung heraus.