Einblas­dämmung Förderung –
Jetzt 20% sparen mit Unterstützung vom Staat

Du fragst dich welche Förderung du für eine Einblasdämmung erhalten kannst? Wir haben Dir in diesem Artikel alle Informationen, Tipps und Tricks für die Förderung Deiner Dämmung zusammengestellt. So sparst du nicht nur Energiekosten, sondern profitierst zusätzlich noch von staatlichen Zuschüssen.



Inhaltsverzeichnis

Lohnt sich eine Einblasdämmung?

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Um die Gebäudeenergieeffizienz zu steigern hilft die Einblasdämmung

Die Einblasdämmung gehört zu den effizientesten Maßnahmen zur Senkung der Heizkosten. Vor allem im Altbau kann durch dieses Verfahren viel Geld gespart werden. Die Einblasdämmung verwandelt bestehende Hohlräume schnell und einfach in eine Dämmschicht. So bleibt es im Winter wohlig warm und im Sommer angenehm kühl. Gut für dich und die Umwelt. 

Die Einblasdämmung ist ein minimalinvasives Dämmverfahren, bei dem vorhandene Zugänge genutzt oder 2-2,5 cm große Löcher gebohrt werden. Die Öffnungen werden genutzt um Einblasdämmstoffe mithilfe einer Einblasmaschine in Hohlräume einzubringen. Die Öffnungen werden später wieder verschlossen. Im Erfahrungsbericht von Herrn Freier wird gezeigt, wie diese Dämmung aussieht.

Die Methode eignet sich in Bestandsgebäuden für Außenwände mit zweischaligem Mauerwerk (Fassadendämmung), im Dachbereich für eine Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Dachbodens, oder zwischen den Balken im Dach (Zwischensparrendämmung).

Gibt es finanzielle Förderungen?

Kurzum: Ja! Es gibt verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung Deines Dämmvorhabens, etwa über die Steuer oder die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Du hast die Wahl. Wir haben dir im folgenden eine Übersicht zu den Förderprogrammen zusammengestellt.

Wenn Du also Dein Zuhause mit einer Einblasdämmung energieeffizienter machst, sparst Du Energiekosten und erhältst zusätzlich eine finanzielle Förderung für Deine Dämmung.

Wie funktioniert die staatliche Förderung durch steuerliche Entlastung?

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Eine energetische Sanierung kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden

Du kannst die energetische Sanierung seit dem 1. Januar 2020 in der Steuererklärung geltend machen und das sogar ohne eine vorherige Beantragung oder Anmeldung.

Die Förderung ist auf 10 Jahre befristet und gilt für Baumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2020 begonnen wurden und bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sind. Die Grundlage dafür ist das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht unter §35c EStG.

Welche Dämm­maßnahmen lassen sich steuerlich absetzen?

Die staatliche Förderung betrifft einzelne Verfahren zur Steigerung der Energieeffizienz, wie die Einblasdämmung in Keller, Dach oder im zweischaligen Mauerwerk. Hierbei sind alle Kosten absetzbar. Das Material, was für die Maßnahmen direkt benötigt wird, der fachgerechte Einbau vor Ort und die notwendigen Maßnahmen, die drumherum ergriffen werden, können alle finanziell gefördert werden.

Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Dämmung von Fassade, Dachflächen und Geschossdecken
  • Optimierung bestehender sowie Erneuerung der Heizungsanlage
  • Erneuerung der Fenster oder Außentüren
  • Verbesserung oder erstmaliger Einbau einer Lüftungsanlage
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchs­optimierung

Wie viel erhalte ich von der Steuer zurück?

Der Förderbetrag beträgt 20 %, bis zu einem Maximum von 40.000 Euro. Da die Einblasdämmung im Vergleich zu anderen Arten von Dämmung sehr günstig ist, reichen diese Förderbeträge meist völlig aus. Die Fördermittel werden über drei Jahre verteilt. Daraus ergibt sich, dass im Jahr der Fertigstellung 7 % (maximal 14.000 Euro) von Deiner Steuerschuld abgezogen werden. Das Gleiche gilt im Folgejahr, im dritten Jahr sind es dann 6 %.

Es muss sich nicht um eine Einzelmaßnahme handeln. Es können auch mehrere Einzelmaßnahmen an einem Objekt zeitlich nacheinander erfolgen. 

Wichtig: Die Kosten für einen fachlich qualifizierten Energieberater sind auch zu 50 % anrechenbar. Dieser muss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zum Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ zugelassen sein.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

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Um finanzielle Unterstützung zu erhalten müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein
  1. Lage und Alter des Gebäudes: Das Gebäude muss sich in der EU oder dem europäischen Wirtschaftsraum befinden und vom Eigentümer selbst bewohnt werden, damit Du die Förderung für Einblasdämmung erhalten kannst. Zudem muss das Haus zu Beginn der Dämmung mindestens zehn Jahre alt sein.
  2. Zeitraum der Sanierung: Des Weiteren gilt die Förderung nur für Sanierungen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein werden. Als Beginn ist der Start der Bauausführung gemeint, außer es ist für die Durchführung eine Baugenehmigung notwendig, dann ist der Zeitpunkt des Eingangs der Kenntnisgabe als Anfangspunkt anzusehen.
  3. Professionelle Ausführung: Ein Fachunternehmen muss die Dämmung durchführen und in einer Fachunternehmererklärung bestätigen. Außerdem muss eine bereits beglichene Rechnung in deutscher Sprache für die Maßnahmen vorliegen, die die Adresse des Objekts beinhaltet.
  4. Mindestanforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte): Es müssen die folgenden U-Werte eingehalten werden.
BauteilKonstruktionU-Wert Anforderung in W/(m²∙K)Dämmverfahren und ungefähr benötigte Dämmstoffdicke zur Erreichung des U-Werts
AußenwandZweischaliges MauerwerkKeine U-Wert Anforderung, sondern Anforderung an Dämmstoff: Wärmeleitfähigkeit λ <= 0,035 W/(m∙K)Einblasdämmung, die Dämmstoffdicke entspricht der Dicke des Hohlraums
Ziegelmauerwerk0,20Wärmeverbundsystem (WDVS) ca. 15 cm
Mauerwerk mit vorgehängter hinterlüfteter Fassade0,20Dämmplatten ca. 20 cm 
Holzrahmenbau0,20Dämmplatten ca. 20 cm
DachSchrägdächer0,14Zwischensparrendämmung ca. 15 cm +
Aufsparrendämmung ca. 15 cm oder Untersparrendämmung ca. 5 cm
0,14Einblasdämmung zwischen Sparren + Dämmsäcke
Flachdach0,14Einblasdämmung ca. 30 cm
0,14Dämmplatten ca. 27 cm
Oberste Geschossdecke0,14Einblasdämmung ca 30 cm
0,14Dämmplatten ca. 25 cm
Kellerdecken, Decken zu unbeheizten Räumen0,25Dämmplatten ca. 13 cm
Alle Werte verstehen sich als ungefähre Richtwerte. Jedes Haus bedarf einer individuellen Betrachtung.


Was hat es mit dem U-Wert auf sich?

Der sogenannte U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) beschreibt die Wärmedämmeigenschaften der gesamten Baukonstruktion. Dafür sind die Wärmeleitfähigkeit der verwendeten Materialien und die Dämmstoffdicke entscheidend. Grundsätzlich gilt: Je niedriger der U-Wert, desto besser die Dämmleistung.

Wie läuft die Förderung ab?

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Individuelle Unterstützung durch Erstellung aller erforderlichen Unterlagen

Die Kosten für die Einblasdämmung werden als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht, eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich. Wichtig ist, dass die Bescheinigung des Fachunternehmens dem amtlichen Muster folgt. WirDämmenDeinHaus.com erstellt alle erforderlichen Unterlagen direkt für seine Kunden, so hast Du keinen Mehraufwand.

Worauf sollte ich bei der steuerlichen Förderung achten?

Eine Kombination der steuerlichen Entlastung mit anderen staatlichen Förderungen ist ausgeschlossen. Du kannst die Förderung nur einmal in der Steuererklärung geltend machen. Das bedeutet: Wenn Du die Ausgaben für Deine Einblasdämmung nach §35c EStG geltend machst, kannst Du sie nicht mehr als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigen.

Zudem ist die steuerliche Förderung nicht mit der BEG WG-Förderung kombinierbar, auf die im folgenden Abschnitt eingegangen wird.

WirDämmenDeinHaus.com Tipp: Die steuerliche Förderung von 20 % ist im Vergleich typischerweise die höchste Förderung und lässt sich am einfachsten umsetzen. Die meisten unserer Kunden wählen daher die steuerliche Förderung für eine Einblasdämmung. Wir können Dir diese Förderung daher empfehlen. Es sei denn Du planst größere Sanierungen und hast einen individuellen Sanierungsfahrplan. 

Welche anderen Fördermittel gibt es für meine Dämmung noch?

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Die Fördermöglichkeiten einer bevorstehenden Dämmung verringern die Kosten für Dein Gebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die Zuschuss- und Kredit-Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Umgangssprachlich ist die Förderung noch immer als „KfW Förderung“ bekannt.

Die Förderung wird in die BEG WG (Wohngebäude) und die BEG EM (Einzelmaßnahmen) unterteilt. Auf diese Weise wird der Zugang zu den Fördermitteln des Bundes erleichtert. Die Senkung der Kosten hin zu einem Effizienzhaus Standard durch energetische Sanierung wird somit besonders einfach.

Wie viel Zuschuss gibt es?

  • Die BEG EM fördert energetische Einzelmaßnahmen, um Deine Kosten zu senken. Für Maßnahmen, wie etwa eine Dämmung des Daches, oder eine Kerndämmung, kannst Du bis zu 20 % der förderfähigen Kosten in Form eines Investitionszuschusses erhalten. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben + 5% iSFP Bonus (dazu gleich mehr). Diese Zuschüsse sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt sowie auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude insgesamt.
  • Die BEG WG vergibt Kredite für Komplettsanierungen. Der Tilgungszuschuss bei Krediten für Komplettsanierungen richtet sich nach dem „Energieniveau“, welches das Haus mit den geplanten Maßnahmen erreichen wird. Je höher der energetische Standard nach der Sanierung wie der Einblasdämmung ist, desto mehr Geld erhalten Hausbesitzer.

Möglichkeiten für Boni & zusätzliche Zuschüsse

Es gibt teilweise die Möglichkeit, zusätzliche Gelder zu erhalten. Dies hängt von folgenden Faktoren ab:

  1. iSFP-Bonus: Du erhältst bei der BEG EM 5 % mehr Investitionszuschuss für energetische Einzelmaßnahmen, wenn vor Projektbeginn ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wird (der sogenannte iSFP-Bonus). So liegt der Fördersatz bei den maximalen 20 %.
  2. Du erhältst bei der BEG WG 5 % mehr Tilgungszuschuss zu Deinem Kredit, wenn nach der Komplettsanierung mindestens 65 % des Energiebedarfs für Heizen und Kühlen über erneuerbare Energien abgedeckt wird.
  3. Es gibt bei der BEG WG einen 10 % WPB-Bonus („Worst Performing Building“-Bonus) für Bestandsgebäude, die im Ausgangszustand zu den energetisch schlechtesten 25 % gehören und bei Sanierung den Energiestandard EH 40, 55 oder 70 EE-Klasse erreichen. Der WPB-Bonus ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, die den Tilgungszuschuss im Rahmen des BEG WG-Förderprogramms erhöht. Dadurch reduzieren sich die Gesamtkosten der Sanierung.

Welche Vorteile bietet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?

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Die Gewährung eines Kredits mit niedrigen Zinsen und hohen Zuschüssen senkt die Kosten einer Dämmung erheblich
  • Kredit wird bereits vor der Sanierung ausgezahlt → keine sofortigen Kosten für Hausbesitzer
  • niedrige Zinsen
  • lange Zinsbindung (10 Jahre)
  • Hohe Zuschüsse – diese müssen nicht zurückgezahlt werden
  • Hoher Maximalbetrag, vollständige Abdeckung der Ausgaben
  • Zuschuss bei Baubegleitung durch einen qualifizierten Energieberater

Worauf ist bei der BEG Förderung zu achten?

Die Einblasdämmung Förderung des Bundes gilt nur für Gebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt des Förderantrags mindestens 5 Jahre zurückliegt. Vor der Antragsstellung muss ein Energieberater eine technische Projektbeschreibung für die BEG EM-Förderung bzw. eine Bestätigung zum Antrag für die Förderungen der BEG WG ausstellen.

Zudem dürfen die Sanierungsmaßnahmen, wie die Dämmung erst nach Beantragung der Bundesförderung beginnen, wobei bereits der Vertragsabschluss mit einem Fachbetrieb als Beginn zählt.

Achtung: Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, haben eigene Effizienz-Standards. Für die hier geltenden Kriterien solltest Du Dich zusätzlich informieren.

Wie kann ich eine Förderung beantragen?

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Die Beantragung einer finanziellen Unterstützung bedarf dem Fachwissen von Experten

Ein finanzieller Zuschuss erfolgt nur, wenn Du einen Energieeffizienz-Experten für Deine Einblasdämmung vorab beauftragst. Dieser qualifizierte Energieberater muss auf der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) stehen.

Die Aufgabe eines Energieberaters ist, eine Bestätigung zum Antrag (BzA) für die BEG WG-Förderung oder eine technische Projektbeschreibung (TPB) für BEG EM-Zuschüsse auszustellen. Sobald Du die Zusage für den finanziellen Zuschuss erhalten hast, kann die Sanierung beginnen.

Was passiert nach Abschluss der Arbeiten?

Nach Abschluss der Arbeiten und der Abnahme des Projekts stellt der Energieberater für die Förderung der BEG WG die Bestätigung nach Durchführung (BnD) oder für die BEG EM-Bezuschussung den sogenannten technischen Projektnachweis (TPN) aus. Du leitest diesen an Deinen Finanzierungspartner weiter. Daraufhin verrechnet der Finanzierungspartner den Zuschuss als Sondertilgung mit dem Kredit oder zahlt ihn an Dich aus.

Fazit zur Einblasdämmung Förderung

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Wir unterstützen bei all deinen Fragen und helfen bei der Auswahl des richtigen Fachbetriebs


Von der Fassadendämmung bis zur Komplettsanierung gibt es verschiedene Möglichkeiten, deine Kosten zu senken. Innerhalb der jeweiligen Programme muss man Mindestanforderungen beachten, wie beispielsweise den maximalen U-Wert, das Alter von Gebäuden und die Regeln des Gebäudeenergiegesetzes.

WirDämmenDeinHaus.com unterstützt Dich bei all Deinen Fragen und hilft Dir, den richtigen Fachbetrieb für Deine Einblasdämmung auszuwählen. Gemeinsam wählen wir die passende Förderung aus. Lass uns die Energieeffizienz in Deinem Zuhause verbessern, damit Du schon bald Heizkosten sparen kannst.

Zusammenfassung der wichtigsten Fragen auf einen Blick

  1. Mit welcher Förderhöhe kann ich rechnen?
    Wenn Du die Dämmung steuerlich absetzt, erhältst Du einen Förderbetrag von 20 % deiner Investitionen zurück (jedoch maximal 40.000 Euro). Du ziehst diesen über drei Jahre von Deiner Steuerschuld ab.
    Bei der Bundesförderung für Einzelmaßnahmen kannst Du bis zu 20 % der förderfähigen Kosten in Form eines Investitionszuschusses erhalten.
    Bei der Bundesförderung Komplettsanierungen erhältst Du einen Tilgungszuschuss auf den Kredit, wobei sich die Höhe nach dem „Energieniveau“ des Hauses mit den geplanten Maßnahmen richtet. Je höher der energetische Standard nach der Sanierung ist, desto mehr Geld erhalten Hausbesitzer.
  2. Welche Förderung ist die Richtige für mein Vorhaben?
    Wenn Du möglichst schnell die Dämmung durchführen möchtest, ist die steuerliche Förderung die Richtige. Hier ist keine vorherige Beantragung oder Anmeldung notwendig. Du hängst einfach die Bescheinigung, die Du nach Abschluss der Arbeiten erhältst, an Deine Steuererklärung an. Zudem ist die steuerliche Förderung von 20 % typischerweise die höchste Förderung. Für Deine Einblasdämmung also völlig ausreichend.
    Bei umfassenden Sanierungen lohnt sich der Aufwand mit einem Energieberater, der die energetischen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Gesamtgefüge des Gebäudes betrachtet. Zudem kannst Du auf diesem Weg ein Finanzierungsbedarf decken.
  3. Was muss ich beachten, damit ich mein Geld hinterher auch kriege?
    Für die steuerliche Förderung benötigst Du lediglich eine Bescheinigung des Fachunternehmens, die dem amtlichen Muster folgt. WirDämmenDeinHaus.com erstellt alle erforderlichen Unterlagen direkt für Dich. Das Gebäude muss sich zudem in der EU oder dem europäischen Wirtschaftsraum befinden, vom Eigentümer selbst bewohnt werden und zu Beginn der Dämmmaßnahmen mindestens zehn Jahre alt sein.
    Die Förderung des Bundes gilt nur für Gebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt des Förderantrags mindestens 5 Jahre zurückliegt. Außerdem wird ein Energieberater benötigt, der Anträge für die Arbeiten stellen muss. Die Sanierungsmaßnahmen dürfen erst nach Beantragung der Bundesförderung beginnen, wobei bereits der Vertragsabschluss mit einem Fachbetrieb als Beginn zählt. Achte daher genau auf die Rechte und Pflichten, die zu berücksichtigen sind, um Kosten zu sparen.