Du fragst dich welche Förderung du für eine Einblasdämmung erhalten kannst? Wir haben Dir in diesem Artikel alle Informationen, Tipps und Tricks für die Förderung Deiner Dämmung zusammengestellt. So sparst du nicht nur Energiekosten, sondern profitierst zusätzlich noch von staatlichen Zuschüssen.
Die Einblasdämmung gehört zu den effizientesten Maßnahmen zur Senkung der Heizkosten. Vor allem im Altbau kann durch dieses Verfahren viel Geld gespart werden. Die Einblasdämmung verwandelt bestehende Hohlräume schnell und einfach in eine Dämmschicht. So bleibt es im Winter wohlig warm und im Sommer angenehm kühl. Gut für dich und die Umwelt.
Die Einblasdämmung ist ein minimalinvasives Dämmverfahren, bei dem vorhandene Zugänge genutzt oder 2-2,5 cm große Löcher gebohrt werden. Die Öffnungen werden genutzt um Einblasdämmstoffe mithilfe einer Einblasmaschine in Hohlräume einzubringen. Die Öffnungen werden später wieder verschlossen. Im Erfahrungsbericht von Herrn Freier wird gezeigt, wie diese Dämmung aussieht.
Die Methode eignet sich in Bestandsgebäuden für Außenwände mit zweischaligem Mauerwerk (Fassadendämmung), im Dachbereich für eine Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Dachbodens, oder zwischen den Balken im Dach (Zwischensparrendämmung).
Kurzum: Ja! Es gibt verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung Deines Dämmvorhabens, etwa über die Steuer oder die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Du hast die Wahl. Wir haben dir im folgenden eine Übersicht zu den Förderprogrammen zusammengestellt.
Wenn Du also Dein Zuhause mit einer Einblasdämmung energieeffizienter machst, sparst Du Energiekosten und erhältst zusätzlich eine finanzielle Förderung für Deine Dämmung.
Du kannst die energetische Sanierung seit dem 1. Januar 2020 in der Steuererklärung geltend machen und das sogar ohne eine vorherige Beantragung oder Anmeldung.
Die Förderung ist auf 10 Jahre befristet und gilt für Baumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2020 begonnen wurden und bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sind. Die Grundlage dafür ist das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht unter §35c EStG.
Die staatliche Förderung betrifft einzelne Verfahren zur Steigerung der Energieeffizienz, wie die Einblasdämmung in Keller, Dach oder im zweischaligen Mauerwerk. Hierbei sind alle Kosten absetzbar. Das Material, was für die Maßnahmen direkt benötigt wird, der fachgerechte Einbau vor Ort und die notwendigen Maßnahmen, die drumherum ergriffen werden, können alle finanziell gefördert werden.
Der Förderbetrag beträgt 20 %, bis zu einem Maximum von 40.000 Euro. Da die Einblasdämmung im Vergleich zu anderen Arten von Dämmung sehr günstig ist, reichen diese Förderbeträge meist völlig aus. Die Fördermittel werden über drei Jahre verteilt. Daraus ergibt sich, dass im Jahr der Fertigstellung 7 % (maximal 14.000 Euro) von Deiner Steuerschuld abgezogen werden. Das Gleiche gilt im Folgejahr, im dritten Jahr sind es dann 6 %.
Es muss sich nicht um eine Einzelmaßnahme handeln. Es können auch mehrere Einzelmaßnahmen an einem Objekt zeitlich nacheinander erfolgen.
Wichtig: Die Kosten für einen fachlich qualifizierten Energieberater sind auch zu 50 % anrechenbar. Dieser muss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zum Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ zugelassen sein.
Bauteil | Konstruktion | U-Wert Anforderung in W/(m²∙K) | Dämmverfahren und ungefähr benötigte Dämmstoffdicke zur Erreichung des U-Werts |
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Außenwand | Zweischaliges Mauerwerk | Keine U-Wert Anforderung, sondern Anforderung an Dämmstoff: Wärmeleitfähigkeit λ <= 0,035 W/(m∙K) | Einblasdämmung, die Dämmstoffdicke entspricht der Dicke des Hohlraums |
Ziegelmauerwerk | 0,20 | Wärmeverbundsystem (WDVS) ca. 15 cm | |
Mauerwerk mit vorgehängter hinterlüfteter Fassade | 0,20 | Dämmplatten ca. 20 cm | |
Holzrahmenbau | 0,20 | Dämmplatten ca. 20 cm | |
Dach | Schrägdächer | 0,14 | Zwischensparrendämmung ca. 15 cm + Aufsparrendämmung ca. 15 cm oder Untersparrendämmung ca. 5 cm |
0,14 | Einblasdämmung zwischen Sparren + Dämmsäcke | ||
Flachdach | 0,14 | Einblasdämmung ca. 30 cm | |
0,14 | Dämmplatten ca. 27 cm | ||
Oberste Geschossdecke | 0,14 | Einblasdämmung ca 30 cm | |
0,14 | Dämmplatten ca. 25 cm | ||
Kellerdecken, Decken zu unbeheizten Räumen | 0,25 | Dämmplatten ca. 13 cm |
Der sogenannte U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) beschreibt die Wärmedämmeigenschaften der gesamten Baukonstruktion. Dafür sind die Wärmeleitfähigkeit der verwendeten Materialien und die Dämmstoffdicke entscheidend. Grundsätzlich gilt: Je niedriger der U-Wert, desto besser die Dämmleistung.
Die Kosten für die Einblasdämmung werden als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht, eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich. Wichtig ist, dass die Bescheinigung des Fachunternehmens dem amtlichen Muster folgt. WirDämmenDeinHaus.com erstellt alle erforderlichen Unterlagen direkt für seine Kunden, so hast Du keinen Mehraufwand.
Eine Kombination der steuerlichen Entlastung mit anderen staatlichen Förderungen ist ausgeschlossen. Du kannst die Förderung nur einmal in der Steuererklärung geltend machen. Das bedeutet: Wenn Du die Ausgaben für Deine Einblasdämmung nach §35c EStG geltend machst, kannst Du sie nicht mehr als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigen.
Zudem ist die steuerliche Förderung nicht mit der BEG WG-Förderung kombinierbar, auf die im folgenden Abschnitt eingegangen wird.
WirDämmenDeinHaus.com Tipp: Die steuerliche Förderung von 20 % ist im Vergleich typischerweise die höchste Förderung und lässt sich am einfachsten umsetzen. Die meisten unserer Kunden wählen daher die steuerliche Förderung für eine Einblasdämmung. Wir können Dir diese Förderung daher empfehlen. Es sei denn Du planst größere Sanierungen und hast einen individuellen Sanierungsfahrplan.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die Zuschuss- und Kredit-Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Umgangssprachlich ist die Förderung noch immer als „KfW Förderung“ bekannt.
Die Förderung wird in die BEG WG (Wohngebäude) und die BEG EM (Einzelmaßnahmen) unterteilt. Auf diese Weise wird der Zugang zu den Fördermitteln des Bundes erleichtert. Die Senkung der Kosten hin zu einem Effizienzhaus Standard durch energetische Sanierung wird somit besonders einfach.
Es gibt teilweise die Möglichkeit, zusätzliche Gelder zu erhalten. Dies hängt von folgenden Faktoren ab:
Die Einblasdämmung Förderung des Bundes gilt nur für Gebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt des Förderantrags mindestens 5 Jahre zurückliegt. Vor der Antragsstellung muss ein Energieberater eine technische Projektbeschreibung für die BEG EM-Förderung bzw. eine Bestätigung zum Antrag für die Förderungen der BEG WG ausstellen.
Zudem dürfen die Sanierungsmaßnahmen, wie die Dämmung erst nach Beantragung der Bundesförderung beginnen, wobei bereits der Vertragsabschluss mit einem Fachbetrieb als Beginn zählt.
Achtung: Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, haben eigene Effizienz-Standards. Für die hier geltenden Kriterien solltest Du Dich zusätzlich informieren.
Ein finanzieller Zuschuss erfolgt nur, wenn Du einen Energieeffizienz-Experten für Deine Einblasdämmung vorab beauftragst. Dieser qualifizierte Energieberater muss auf der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) stehen.
Die Aufgabe eines Energieberaters ist, eine Bestätigung zum Antrag (BzA) für die BEG WG-Förderung oder eine technische Projektbeschreibung (TPB) für BEG EM-Zuschüsse auszustellen. Sobald Du die Zusage für den finanziellen Zuschuss erhalten hast, kann die Sanierung beginnen.
Nach Abschluss der Arbeiten und der Abnahme des Projekts stellt der Energieberater für die Förderung der BEG WG die Bestätigung nach Durchführung (BnD) oder für die BEG EM-Bezuschussung den sogenannten technischen Projektnachweis (TPN) aus. Du leitest diesen an Deinen Finanzierungspartner weiter. Daraufhin verrechnet der Finanzierungspartner den Zuschuss als Sondertilgung mit dem Kredit oder zahlt ihn an Dich aus.
Von der Fassadendämmung bis zur Komplettsanierung gibt es verschiedene Möglichkeiten, deine Kosten zu senken. Innerhalb der jeweiligen Programme muss man Mindestanforderungen beachten, wie beispielsweise den maximalen U-Wert, das Alter von Gebäuden und die Regeln des Gebäudeenergiegesetzes.
WirDämmenDeinHaus.com unterstützt Dich bei all Deinen Fragen und hilft Dir, den richtigen Fachbetrieb für Deine Einblasdämmung auszuwählen. Gemeinsam wählen wir die passende Förderung aus. Lass uns die Energieeffizienz in Deinem Zuhause verbessern, damit Du schon bald Heizkosten sparen kannst.