Wie hoch ist die BAFA Förderung 2024?
In den letzten Jahren stand zunehmend das Thema „Heizkosten sparen“ im öffentlichen Fokus. Die BAFA Förderung spielt dabei eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Je besser gedämmt, desto weniger muss geheizt werden.
Von schnellen und leicht umsetzbaren Maßnahmen wie der Einblasdämmung bis hin zur Komplettsanierung eines Hauses: Eine staatliche Förderung ermöglicht es Hausbesitzern, ihre Immobilien effizienter zu gestalten und finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Deutschland. Es ist zuständig für die Umsetzung von verschiedenen Förderprogrammen und Maßnahmen im Bereich der Wirtschafts- und Energiepolitik.
Zu den Aufgaben des BAFA gehören unter anderem die Förderung von Energieeffizienz, erneuerbaren Energien, Außenwirtschaft und Außenhandel sowie die Kontrolle und Genehmigung von Exporten und Importen. Das BAFA ist am bekanntesten für seine Rolle bei der Umsetzung von staatlichen Maßnahmen zur Förderung der Energiewende und des Klimaschutzes in Deutschland.
BAFA Förderung Einzelmaßnahmen
Wenn Du ein bestehendes Wohnhaus besitzt und die Energieeffizienz verbessern willst, bietet Dir die BAFA Förderung viele Optionen. Der Bauantrag Deines Hauses muss i. d. R. mindestens 5 Jahre zurückliegen. Dann kannst Du für energetische Maßnahmen eine staatliche Förderung erhalten.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet 2024 eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung:
- an der Gebäudehülle,
- der Anlagentechnik,
- für Anlagen zur Wärmeerzeugung,
- für die Heizungsoptimierung,
- für Fachplanung und Baubegleitung,
- sowie Energieberatung.
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Die BAFA-Förderung 2024 richtet sich an Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Gefördert werden dabei verschiedene Maßnahmen zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle. Dazu zählt:
- Dachdämmung
- Fassadendämmung
- Dämmung der obersten Geschossdecke
- Dämmung der Kellerdecke
- Fensteraustausch
Der Grundfördersatz liegt bei 15 % der förderfähigen Ausgaben, wobei diese Ausgaben pro Wohneinheit auf maximal 30.000 Euro begrenzt sind. Das bedeutet, dass der maximale Zuschuss bei 4.500 Euro liegt.
Wird die Sanierungsmaßnahme jedoch im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) empfohlen und durchgeführt, erhöht sich der Fördersatz auf 20 %. Zusätzlich steigen die förderfähigen Kosten auf bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit, was einen maximalen Zuschuss von 12.000 Euro ermöglicht. Diese Förderungen machen energetische Sanierungen besonders attraktiv und unterstützen Hausbesitzer dabei, ihre Gebäude effizienter und zukunftsfähiger zu gestalten.
Beispielrechnung BAFA Förderung Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um Durchschnittswerte für ein mittelgroßes Einfamilienhaus. Die Preise können je nach Objekt und Region teils stark variieren.
Die Kosten für den iSFP lohnen sich bei umfangreicheren Sanierungen durch die deutlich höheren Zuschüsse. Denn ein iSFP ist darauf ausgelegt, kosteneffiziente Sanierungsmaßnahmen zu empfehlen. Außerdem erhältst Du eine passgenaue Schritt-für-Schritt-Anleitung, die das Maximum an Förderung und Effizienzsteigerung für Dich herausholt.
Bei der BAFA Förderung „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“ gibt es viele Optionen für die Verbesserung der Energieeffizienz. Den maximalen Zuschuss kannst Du jedes Jahr in Anspruch nehmen. Daher solltest Du Dein Haus Schritt für Schritt sanieren und die BAFA Förderung jedes Jahr beantragen. Plane Deine Sanierungsmaßnahmen so, dass Du pro Jahr nicht über die 30.000 bzw. 60.000 Euro kommst. Nur so bekommst Du immer den maximalen Zuschuss.
Anlagentechnik (außer Heizung)
Förderumfang: Gefördert wird der Einbau von Technik, die die Energieeffizienz des Gebäudes steigert, wie z. B. Lüftungsanlagen oder Smart-Home-Systeme.
Fördergegenstand: Dazu zählen der Einbau, Austausch oder die Optimierung von Lüftungsanlagen sowie Smart-Home-Systemen.
Förderhöhe: Der Grundfördersatz beträgt 15 % der Ausgaben, mit einer maximalen Förderung von 30.000 Euro pro Wohneinheit. Mit dem iSFP-Bonus erhöht sich der Fördersatz um 5 % und die förderfähigen Kosten auf bis zu 60.000 Euro.
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Förderumfang: Gefördert werden der Bau, Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes mit Komponenten zur Wärmeerzeugung.
Fördergegenstand: Dazu zählen z. B. Wärmeverteilungssysteme, Wärmeerzeuger und Wärmespeicher. Die Förderung für den Einbau oder die Erneuerung privater Heizungsanlagen läuft seit 2024 nur noch über die KfW.
Förderhöhe: Der Grundfördersatz liegt bei mindestens 30 % der Ausgaben. Die maximale Förderung hängt von der Anzahl der Wohneinheiten ab:
- 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
- 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit
Heizungsoptimierung
Förderumfang: Gefördert werden Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen, die mindestens zwei Jahre alt sind. Heizungen mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas sind nur bis 20 Jahre nach Einbau förderfähig.
Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise:
- Hydraulischer Abgleich
- Austausch von Heizungspumpen
- Dämmung von Rohrleitungen
- Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Förderhöhe: Der Grundfördersatz beträgt 15 % der Kosten, mit iSFP sogar 20 %. Zusätzlich gibt es weitere Förderungen für spezielle Maßnahmen, etwa zur Reduzierung von Staubemissionen bei Biomasseheizungen.
Fachplanung und Baubegleitung
Für die Planung und Umsetzung einer energetischen Sanierung kannst du Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sind in Verbindung mit geförderten Maßnahmen ebenfalls förderfähig. Die Förderung umfasst dabei die energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit den oben genannten Einzelmaßnahmen.
Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind diese Ausgaben auf maximal 5.000 Euro begrenzt, während bei Mehrfamilienhäusern bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit gefördert werden können.
Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bietet eine finanzielle Unterstützung für professionelle Energieberatungen von zertifizierten Energieeffizienz-Experten. Im Rahmen dieser BAFA Förderung muss ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) mittels einer speziellen iSFP-Druckapplikation erstellt werden. Dieser Plan soll dabei helfen, die Energieeffizienz von Wohngebäuden entscheidend zu verbessern.
Ein iSFP ist ein detaillierter Plan für eine schrittweise energetische Sanierung von Gebäuden. Dabei werden verschiedene Maßnahmen empfohlen und deren Auswirkung auf die Energieeffizienz veranschaulicht. Zu jedem iSFP gehört eine Kostenplanung sowie die Empfehlung passender Förderungen.
Ein weiterer Vorteil ist, dass eine Fachkraft den Zustand Deines Hauses richtig einschätzen kann. Du weißt nicht, was für ein Mauerwerk Dein Haus hat oder ob schon eine Dämmung vorhanden ist? Ein Energieeffizienz-Experte klärt solche und weitere Fragen schnell auf. Wenn es sich z. B. um ein zweischaliges Mauerwerk handelt, wird Dir eine Fachkraft immer als Erstes eine Einblasdämmung empfehlen. Denn nur so werden Altbauwände wirklich gut gedämmt.
Details zur BAFA Förderung für die Energieberatung
Der Förderumfang setzt voraus, dass sich das Gebäude im Bundesgebiet befindet und ausschließlich dem Wohnen dient. Auch beheizte Nichtwohngebäude, die künftig als Wohngebäude genutzt werden sollen, können Gegenstand einer Beratung sein. Wichtig ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegt.
Gefördert wird ausschließlich die Energieberatung durch sogenannte Energieeffizienz-Experten für Wohngebäude. Ziel dieser Beratung ist die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), der konkrete Maßnahmen für eine energetische Sanierung aufzeigt.
Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars. Für Ein- oder Zweifamilienhäuser liegt der maximale Zuschuss bei 1.300 Euro, während er bei Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten bis zu 1.700 Euro beträgt. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von 500 Euro erhalten, wenn der individuelle Sanierungsfahrplan in einer Versammlung der Eigentümer vorgestellt wird.
Übersicht der BAFA Förderung 2024
Voraussetzungen für die BAFA-Förderung 2024
Welche staatlichen Förderungen gibt es noch?
KfW Förderung 2024
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet umfassende Förderprogramme für energetische Sanierungen und den Neubau von Effizienzhäusern an. Seit 2024 läuft außerdem die Heizungsförderung komplett über die KfW. Dabei werden Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen durch zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse unterstützt.
Für energetische Sanierungen bestehender Immobilien bietet die KfW den Kredit 261 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an. Dieser fördert umfassende Sanierungsmaßnahmen, die ein Gebäude in ein Effizienzhaus verwandeln sollen.
Der Kreditrahmen beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, wobei ein Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 % des Kreditbetrags gewährt wird. Auch hier gibt es eine zusätzliche Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung.
Die Heizungsförderung für Privatpersonen (Zuschuss 458) unterstützt den Kauf und Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungssysteme. Der Zuschuss beträgt bis zu 21.000 Euro (bzw. bis zu 23.500 Euro bei Biomasseheizungen) und richtet sich an Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen.
Ergänzungskredit für die BAFA Förderung Einzelmaßnahmen
Zusätzlich bietet die KfW den Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Kredit 358) für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen an. Dieser Kredit ermöglicht eine ergänzende Finanzierung von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Haushalte mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 90.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil.
Steuerbonus für energetische Sanierungen
Der Steuerbonus für energetische Sanierungen gemäß § 35c EStG ist eine steuerliche Förderung, die Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz unterstützt. Bis zu 20 % der Sanierungskosten sind erstattungsfähig. Zu den Vorteilen dieser Förderung zählen:
- Einfache Beantragung: Die Beantragung erfolgt direkt über die Anlage „Energetische Maßnahmen“ der Steuererklärung.
- Flexible Optionen: Im Gegensatz zu einigen anderen Förderprogrammen gibt es keine strengen Vorgaben bezüglich der Art der Sanierungsmaßnahmen.
- Maximale Erstattung: Bis Ende 2029 können maximal 40.000 Euro pro Objekt erstattet werden. Diese Steuerermäßigung wird für eine unmittelbare finanzielle Entlastung direkt von der Steuerlast abgezogen.
Die Anrechnung der Erstattung erfolgt über drei Kalenderjahre. Du kannst nie mehr Geld vom Finanzamt zurückbekommen, als Du Steuern gezahlt hast. Um den Steuerbonus bestmöglich zu nutzen, ist daher eine genaue Planung und Berechnung erforderlich.
Der Steuerbonus ist zwar eine attraktive Möglichkeit, ohne umfangreichen Antrag und ohne Energieberater die Kosten für Sanierungsmaßnahmen zu reduzieren. Aber es erfordert eine gute Finanzplanung.
Unser Tipp: Aufgrund der geringen Kosten empfehlen wir bei der Einblasdämmung die Förderung über die Steuer. So maximierst du deine Förderung und die Dämmung rentiert sich noch schneller. Kontaktiere uns noch heute um Dein Haus zu dämmen und langfristig zu profitieren!
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Beispielrechnung Steuerbonus
Die angegebenen Preise gelten für eine Dämmung per Einblasdämmung
Je nachdem, wie viele Steuern Du jährlich zahlst, kann es sich also auch lohnen, den Steuerbonus für Deine energetischen Sanierungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Berate Dich am besten vorab mit einem Steuerberater, um die Maßnahmen clever zu planen.
Für Sanierungen bis einschließlich 2029 kannst Du insgesamt bis zu 40.000 Euro vom Finanzamt erstattet bekommen.
Fazit
Staatliche Förderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen spielen eine entscheidende Rolle beim Umbau unseres Gebäudebestands hin zu mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.
Die BAFA Förderung bietet Dir zahlreiche Möglichkeiten für Einzelmaßnahmen, beginnend bei schnellen und unkomplizierten Lösungen wie der Einblasdämmung bis hin zu umfangreichen Sanierungen. Die gewährten Zuschüsse sind ein wichtiger Anreiz für Hausbesitzer, in energieeffiziente Lösungen zu investieren.
Prüfe immer vorab die verfügbaren Fördermöglichkeiten wie BAFA, KfW und Steuerbonus sorgfältig, um Dein Sanierungsprojekt zu realisieren. Mit einer sorgfältigen Finanzplanung holst Du das Maximum aus der staatlichen Förderung heraus.