BAFA Förderung 2024: Staatliche Förderung für effiziente Dämmung?

Erfahre, wie Du mit der BAFA Förderung 2024 staatliche Unterstützung für die effiziente Dämmung Deines Hauses erhältst. Mit einer energetischen Sanierung von Dach bis Keller sparst Du Energie und Heizkosten. Dank staatlicher Unterstützung gestaltest Du Dein Zuhause energieeffizienter und sparst langfristig Kosten.



Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste auf einen Blick:

Die BAFA Förderung bietet umfassende Unterstützung für die energetische Sanierung von Wohngebäuden.

Die Förderung umfasst Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung, Fachplanung und Baubegleitung sowie Energieberatung.

Der Fördersatz für einen verbesserten Wärmeschutz beträgt 15 bis 20 %.

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gibt es bis zu 4.500 Euro (bzw. 12.000 Euro mit iSFP) Zuschuss.

Neben der BAFA Förderung gibt es auch die KfW Förderung oder die Möglichkeit eines Steuerbonus.

Wie hoch ist die BAFA Förderung 2024?

In den letzten Jahren stand zunehmend das Thema „Heizkosten sparen“ im öffentlichen Fokus. Die BAFA Förderung spielt dabei eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Je besser gedämmt, desto weniger muss geheizt werden.

Von schnellen und leicht umsetzbaren Maßnahmen wie der Einblasdämmung bis hin zur Komplettsanierung eines Hauses: Eine staatliche Förderung ermöglicht es Hausbesitzern, ihre Immobilien effizienter zu gestalten und finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Deutschland. Es ist zuständig für die Umsetzung von verschiedenen Förderprogrammen und Maßnahmen im Bereich der Wirtschafts- und Energiepolitik.

Zu den Aufgaben des BAFA gehören unter anderem die Förderung von Energieeffizienz, erneuerbaren Energien, Außenwirtschaft und Außenhandel sowie die Kontrolle und Genehmigung von Exporten und Importen. Das BAFA ist am bekanntesten für seine Rolle bei der Umsetzung von staatlichen Maßnahmen zur Förderung der Energiewende und des Klimaschutzes in Deutschland.

BAFA Förderung Einzelmaßnahmen

Wenn Du ein bestehendes Wohnhaus besitzt und die Energieeffizienz verbessern willst, bietet Dir die BAFA Förderung viele Optionen. Der Bauantrag Deines Hauses muss i. d. R. mindestens 5 Jahre zurückliegen. Dann kannst Du für energetische Maßnahmen eine staatliche Förderung erhalten.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet 2024 eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung:

Anfrageformular zu einem kostenlosen Angebot in nur 3 Minuten von WirDämmenDeinHaus.com


Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Förderumfang:

Die Förderung richtet sich an Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Fördergegenstand:

Unterstützt werden Maßnahmen zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle, wie:

Tipp

Hat Dein Haus ein zweischaliges Mauerwerk? Im Altbau ist eine Einblasdämmung als Form der Fassadendämmung besonders sinnvoll. Denn nur, wenn die Hohlräume zwischen den beiden Mauern mit einem guten Dämmmaterial verfüllt sind, kann sich der Wärmeschutz wirklich entfalten.

Wenn Du möchtest, kannst Du die Wärmedämmung später durch ein von Außen angebrachtes Wärmedämmverbundsystem (WDVS) ergänzen. Aber auch für die unkomplizierte Dämmung von Dachböden und Kellerdecken ist die Einblasdämmung eine kosteneffiziente Lösung.


Förderhöhe:

Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt wiederum bei 30.000 Euro pro Wohneinheit. Das bedeutet, dass der maximale Zuschuss 4.500 Euro beträgt.

Wird die Maßnahme innerhalb eines sogenannten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) empfohlen und durchgeführt, steigt der Fördersatz auf 20 %. Aber auch die förderfähigen Kosten erhöhen sich auf 60.000 Euro. Der maximale Zuschuss liegt somit bei 12.000 Euro.

Wärmedämmung der Fassade durch Einblasdämmung
Wärmedämmung der Fassade durch Einblasdämmung

Beispielrechnung BAFA Förderung Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

SanierungsmaßnahmeKosten15 % Zuschuss20 % Zuschuss
Kerndämmung der Fassadeca. 4.000 €600 €800 €
Zwischensparrendämmung mit Einblasdämmungca. 6.000 €900 €1.200 €
Flachdachdämmung mit Einblasdämmungca. 2.500 €375 €500 €
Einblasdämmung oberste Geschossdeckeca. 1.500 €225 €300 €
Einblasdämmung Kellerdecke mit Unterkonstruktionca. 4.500 €675 €900 €


Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um Durchschnittswerte für ein mittelgroßes Einfamilienhaus. Die Preise können je nach Objekt und Region teils stark variieren.

Die Kosten für den iSFP lohnen sich bei umfangreicheren Sanierungen durch die deutlich höheren Zuschüsse. Denn ein iSFP ist darauf ausgelegt, kosteneffiziente Sanierungsmaßnahmen zu empfehlen. Außerdem erhältst Du eine passgenaue Schritt-für-Schritt-Anleitung, die das Maximum an Förderung und Effizienzsteigerung für Dich herausholt.

Sanierungsplanung für maximale Förderung

Bei der BAFA Förderung „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“ gibt es viele Optionen für die Verbesserung der Energieeffizienz. Den maximalen Zuschuss kannst Du jedes Jahr in Anspruch nehmen. Daher solltest Du Dein Haus Schritt für Schritt sanieren und die BAFA Förderung jedes Jahr beantragen.

Plane Deine Sanierungsmaßnahmen so, dass Du pro Jahr nicht über die 30.000 bzw. 60.000 Euro kommst. Nur so bekommst Du immer den maximalen Zuschuss.

Handwerker installiert einen Belüftungsschacht im Bad
Installation einer Lüftungsanlage im Bad

Anlagentechnik (außer Heizung)

Förderumfang:

Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik zur Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudes. Dazu gehören Lüftungsanlagen oder digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Smart Home).

Fördergegenstand:

Einbau, Austausch oder Optimierung von Lüftungsanlagen sowie Smart-Home-Systemen.

Förderhöhe:

Der Grundfördersatz beträgt ebenfalls 15 % der förderfähigen Ausgaben, mit einer Höchstgrenze von 30.000 Euro pro Wohneinheit. Auch hier erhöht der iSFP-Bonus den Fördersatz um 5 Prozentpunkte und die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro.

SHK-Handwerker überprüft eine Heizung auf mögliche Betriebsfehler
SHK-Handwerker überprüft eine Heizung auf mögliche Betriebsfehler

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Förderumfang:

Die Förderung erstreckt sich auf die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes mit förderfähigen Komponenten zur Wärmeerzeugung.

Fördergegenstand:

Unterstützt werden z. B. Wärmeverteilungssysteme, Wärmeerzeuger und Wärmespeicherung.

Anmerkung: Die Heizungsförderung für den Einbau oder die Erneuerung von privaten Heizungsanlagen läuft seit 2024 nur noch über die KfW Förderung.

Förderhöhe:

Der Grundfördersatz beträgt mindestens 30 % der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze variiert je nach Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude:

  • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • je 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Heizungsoptimierung

Förderumfang:

Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung von mindestens zwei Jahre alten Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden. Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas laufen, sind nur bis maximal 20 Jahre nach Einbau förderfähig.

Fördergegenstand:

Förderfähig sind u. a.:

  • der hydraulische Abgleich,
  • der Austausch von Heizungspumpen,
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • und die Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.

Förderhöhe:

Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben, mit iSFP 20 %. Zusätzlich sind weitere Förderungen für spezifische Maßnahmen zur Reduzierung von Staubemissionen von Biomasseheizungen möglich.

Anfrageformular zu einem kostenlosen Angebot in nur 3 Minuten von WirDämmenDeinHaus.com


Fachplanung und Baubegleitung

Förderumfang:

Für die Planung und Umsetzung einer energetischen Sanierung kannst Du Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen in Anspruch nehmen. Dieser sind im Zusammenhang mit geförderten Maßnahmen ebenfalls förderfähig.

Fördergegenstand:

Die Förderung erfolgt für die energetische Fachplanung und Baubegleitung in Verbindung mit den oben genannten Einzelmaßnahmen.

Förderhöhe:

Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben. Diese sind auf maximal 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern gedeckelt. Bei Mehrfamilienhäusern sind es 2.000 Euro pro Wohneinheit.

Anmerkung

Für die Antragstellung von Fördergeldern ist in der Regel die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Die Beauftragung eines solchen Energieberaters ist ebenfalls bis zu 80 % förderfähig.


Person_berechnet_mit_Taschenrechner_Blatt_und_Stift_Kosten_neben_Waermebild_und_normalem_Bild_eines_Hauses
Energieberater berechnet Kosten neben Wärmebild und normalem Bild eines Hauses

Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bietet eine finanzielle Unterstützung für professionelle Energieberatungen von zertifizierten Energieeffizienz-Experten. Im Rahmen dieser BAFA Förderung muss ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) mittels einer speziellen iSFP-Druckapplikation erstellt werden. Dieser Plan soll dabei helfen, die Energieeffizienz von Wohngebäuden entscheidend zu verbessern.

Ein iSFP ist ein detaillierter Plan für eine schrittweise energetische Sanierung von Gebäuden. Dabei werden verschiedene Maßnahmen empfohlen und deren Auswirkung auf die Energieeffizienz veranschaulicht. Zu jedem iSFP gehört eine Kostenplanung sowie die Empfehlung passender Förderungen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass eine Fachkraft den Zustand Deines Hauses richtig einschätzen kann. Du weißt nicht, was für ein Mauerwerk Dein Haus hat oder ob schon eine Dämmung vorhanden ist? Ein Energieeffizienz-Experte klärt solche und weitere Fragen schnell auf. Wenn es sich z. B. um ein zweischaliges Mauerwerk handelt, wird Dir eine Fachkraft immer als Erstes eine Einblasdämmung empfehlen. Denn nur so werden Altbauwände wirklich gut gedämmt.

Details zur BAFA Förderung für die Energieberatung

Förderumfang:

Das Gebäude muss sich im Bundesgebiet befinden und ausschließlich dem Wohnen dienen. Beheizte Nichtwohngebäude, die künftig als Wohngebäude genutzt werden sollen, können ebenfalls Gegenstand einer Beratung sein.

Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen.

Fördergegenstand:

Die Förderung umfasst ausschließlich von sogenannten Energieeffizienz-Experten durchgeführte Energieberatungen für Wohngebäude. Ziel dieser Energieberatung ist die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).

Förderhöhe:

Für Ein- oder Zweifamilienhäuser beträgt der Zuschuss 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro.
Bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten beträgt der Zuschuss ebenfalls 80 % und maximal 1.700 Euro.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von 500 Euro, wenn der individuelle Sanierungsfahrplan in einer Versammlung der Wohnungseigentümer erläutert wird.

Anmerkung

Zugelassene Energieberater findest Du in der „Energieeffizienz-Expertenliste“ der dena.

Im_Hintergrund_ist_Baugebiet_mit_mehreren_unfertigen_Häusern_und_vier_Kränen_und_im_Vordergrund_ist_eine_Hand_die_einen_Stempel_hält_auf_dem_Förderung_steht
So kommst Du an Deine Förderung

Übersicht der BAFA Förderung 2024

FörderprogrammFördersatzförderfähige KostenZuschuss
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle15 %
+ 5 % iSFP-Bonus
300 bis 30.000 €
mit iSFP bis 60.000 €
max. 4.500 €
mit iSFP max. 12.000 €
Anlagentechnik (außer Heizung)15 %
+ 5 % iSFP-Bonus
300 bis 30.000 €
mit iSFP bis 60.000 €
max. 4.500 €
mit iSFP max. 12.000 €
Anlagen zur Wärmeerzeugung (nur Gebäudenetze)ab 30 %300 bis 30.000 € für die 1. WE
je 15.000 Euro für die 2. bis 6. WE
je 8.000 € ab der 7. WE
max. 9.000 € für die 1. WE
Heizungsoptimierung15 %
+ 5 % iSFP-Bonus
300 bis 30.000 €
mit iSFP bis 60.000 €
max. 4.500 €
mit iSFP max. 12.000 €
Fachplanung und Baubegleitung50 %bis 5.000 €
je 2.000 € ab der 3. WE
max. 2.500 €
max. 10.000 € bei MFH
Energieberatung mit iSFP80 %bis 1.625 €
bis 2.125 € bei MFH
max. 1.300 €
max. 1.700 € bei MFH

WE = Wohneinheit
MFH = Mehrfamilienhaus

Voraussetzungen für die BAFA-Förderung 2024

Für die BAFA-Förderung gelten bestimmte Voraussetzungen:

  • Förderantrag vor Beginn der Sanierungsmaßnahme und vor Beauftragung einer Fachfirma
  • Antragssteller ist Eigentümer des Gebäudes
  • es muss mindestens ein (kostenloses) Informationsgespräch mit einem Energieberater stattgefunden haben
  • alle Maßnahmen werden von einem qualifizierten Fachunternehmen ausgeführt
  • Bestätigung einer Fachkraft über die fachgerechte Durchführung der Sanierungsmaßnahmen
  • Energieeffizienz-Standard nach der Sanierung ist höher als die gesetzlichen Mindestanforderungen (i. d. R. maximaler U-Wert von 0,20 W/(m²K) für Außenwände)

Welche staatlichen Förderungen gibt es noch?

KfW Förderung 2024

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet umfassende Förderprogramme für energetische Sanierungen und den Neubau von Effizienzhäusern an. Seit 2024 läuft außerdem die Heizungsförderung komplett über die KfW. Dabei werden Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen durch zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse unterstützt.

Für energetische Sanierungen bestehender Immobilien bietet die KfW den Kredit 261 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an. Dieser fördert umfassende Sanierungsmaßnahmen, die ein Gebäude in ein Effizienzhaus verwandeln sollen.

Der Kreditrahmen beträgt bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, wobei ein Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 % des Kreditbetrags gewährt wird. Auch hier gibt es eine zusätzliche Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung.

Die Heizungsförderung für Privatpersonen (Zuschuss 458) unterstützt den Kauf und Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungssysteme. Der Zuschuss beträgt bis zu 21.000 Euro (bzw. bis zu 23.500 Euro bei Biomasseheizungen) und richtet sich an Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen.

Übersicht der Heizungsförderung

  • 30 % Grundförderung für ein Heizsystem, das zu mindestens 65 % auf erneuerbaren Energien basiert
  • 5 % Effizienzbonus für besonders klimafreundliche Wärme­pumpen
  • 20 % Geschwindigkeitsbonus für den Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Heizung bis Ende 2028
  • 30 % einkommensabhängiger Bonus für Brutto-Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro
  • max. 70 % Gesamtförderung bzw. 21.000 Euro
  • zusätzlich 2.500 Euro Emmissionsminderungszuschlag für Biomasse­anlagen

Zudem ist für die Antragsstellung die Einbeziehung eines Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmens verpflichtend.

Ergänzungskredit für die BAFA Förderung Einzelmaßnahmen

Zusätzlich bietet die KfW den Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Kredit 358) für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen an. Dieser Kredit ermöglicht eine ergänzende Finanzierung von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Haushalte mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 90.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil.

Rechner, Brille, Stift und Papier liegen auf einem Holztisch vor einem Fenster
Online Steuererklärung am Laptop

Steuerbonus für energetische Sanierungen

Der Steuerbonus für energetische Sanierungen gemäß § 35c EStG ist eine steuerliche Förderung, die Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz unterstützt. Bis zu 20 % der Sanierungskosten sind erstattungsfähig. Zu den Vorteilen dieser Förderung zählen:

  1. Einfache Beantragung: Die Beantragung erfolgt direkt über die Anlage „Energetische Maßnahmen“ der Steuererklärung.
  2. Flexible Optionen: Im Gegensatz zu einigen anderen Förderprogrammen gibt es keine strengen Vorgaben bezüglich der Art der Sanierungsmaßnahmen.
  3. Maximale Erstattung: Bis Ende 2029 können maximal 40.000 Euro pro Objekt erstattet werden. Diese Steuerermäßigung wird für eine unmittelbare finanzielle Entlastung direkt von der Steuerlast abgezogen.

Die Anrechnung der Erstattung erfolgt über drei Kalenderjahre. Du kannst nie mehr Geld vom Finanzamt zurückbekommen, als Du Steuern gezahlt hast. Um den Steuerbonus bestmöglich zu nutzen, ist daher eine genaue Planung und Berechnung erforderlich.

Der Steuerbonus ist zwar eine attraktive Möglichkeit, ohne umfangreichen Antrag und ohne Energieberater die Kosten für Sanierungsmaßnahmen zu reduzieren. Aber es erfordert eine gute Finanzplanung.

Beispielrechnung Steuerbonus

SanierungsmaßnahmeDachdämmungFassadendämmungKellerdämmung
Kosten6.000 €4.000 €4.500 €
7 % Erstattung im 1. Jahr420 €280 €315 €
7 % Erstattung im 1. Jahr420 €280 €315 €
6 % Erstattung im 1. Jahr360 €240 €270 €
Gesamt1.200 €800 €900 €

Die angegebenen Preise gelten für eine Dämmung per Einblasdämmung

Je nachdem, wie viele Steuern Du jährlich zahlst, kann es sich also auch lohnen, den Steuerbonus für Deine energetischen Sanierungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Berate Dich am besten vorab mit einem Steuerberater, um die Maßnahmen clever zu planen.

Für Sanierungen bis einschließlich 2029 kannst Du insgesamt bis zu 40.000 Euro vom Finanzamt erstattet bekommen.

Anmerkung

Der Steuerbonus gilt nur für selbst bewohnte Privathäuser.

Anfrageformular zu einem kostenlosen Angebot in nur 3 Minuten von WirDämmenDeinHaus.com

Fazit

Staatliche Förderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen spielen eine entscheidende Rolle beim Umbau unseres Gebäudebestands hin zu mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.

Die BAFA Förderung bietet Dir zahlreiche Möglichkeiten für Einzelmaßnahmen, beginnend bei schnellen und unkomplizierten Lösungen wie der Einblasdämmung bis hin zu umfangreichen Sanierungen. Die gewährten Zuschüsse sind ein wichtiger Anreiz für Hausbesitzer, in energieeffiziente Lösungen zu investieren.

Prüfe immer vorab die verfügbaren Fördermöglichkeiten wie BAFA, KfW und Steuerbonus sorgfältig, um Dein Sanierungsprojekt zu realisieren. Mit einer sorgfältigen Finanzplanung holst Du das Maximum aus der staatlichen Förderung heraus.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zuschüsse gibt es 2024?
Es gibt eine Vielzahl von Zuschüssen für energetische Sanierungsmaßnahmen, die 2024 durch die BAFA und die KfW angeboten werden. Dazu gehören Zuschüsse für einen verbesserten Wärmeschutz oder den Einbau einer neuen Heizung.
Was ändert sich 2024 bei der BAFA?
2024 bietet die BAFA weiterhin Förderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen an, jedoch haben sich die Förderkonditionen und Zuschüsse sowie einige Voraussetzungen etwas geändert. Eine Energieberatung ist nur noch mit Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) förderfähig. Außerdem sind die Zuschüsse nur noch sehr niedrig, wenn man keinen iSFP vorlegt.
Wie lange dauert die BAFA Auszahlung 2024?
Die Dauer der BAFA Auszahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es kann einige Wochen bis Monate in Anspruch nehmen, je nachdem, wie schnell der Antrag bearbeitet wird und ob alle wichtigen Unterlagen und Nachweise vollständig vorliegen.
Wie hoch ist die BAFA Förderung für Fenster 2024?
Die BAFA Förderung für neue Fenster beträgt bis zu 4.500 Euro pro Wohneinheit. Der Fördersatz beträgt allgemein 15 % von bis zu 30.000 Euro förderfähigen Kosten. Durch die Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich die Förderung auf 20 % von bis zu 60.000 Euro.
Werden Wärmepumpen 2024 noch gefördert?
Wärmepumpen werden noch gefördert. Allerdings ist das BAFA seit 2024 nicht mehr für die Heizungsförderung privater Anlagen zuständig. Stattdessen läuft die Förderung neuer klimafreundlicher Anlagen nun nur noch über die KfW.