Gibt es in Deutschland eine Dämmpflicht?
Ja, in einigen Fällen ist eine Gebäudedämmung in Deutschland Pflicht. Zunächst betrifft die Dämmpflicht Neubauten, die den deutschen Energieeffizienzstandard EH55 erreichen müssen.
Aber auch für bestehende Gebäude schreibt der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine Dämmpflicht vor. Diese ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt, welches wir Dir näher erklären möchten.
Welche Pflichten regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, trat am 1. November 2020 in Kraft und führt frühere Energiesparverordnungen zusammen. So bündelt es das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Intensiv diskutierte Neuregelungen des GEG traten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Sie betreffen vor allem die Anforderungen an neue Heizungsanlagen sowie die Dämmung von Wärme- und Kälteleitungen sowie Armaturen.
Insgesamt regelt das GEG vor allem drei Punkte:
- Es macht konkrete Vorgaben, vor allem in Bezug auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard eines Gebäudes.
- Es nennt konkrete Sanierungspflichten beim Kauf eines Bestandsgebäudes.
- Es gibt die Anteile an regenerativen Energien beim Neubau vor.
Was ist der U-Wert?
Der U-Wert, auch als Wärmedurchgangskoeffizient bekannt, spielt im Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine zentrale Rolle. Er bestimmt die energetischen Mindestanforderungen an Bauteile und legt fest, wie gut eine Konstruktion gedämmt sein muss. Wenn eine Dämmpflicht besteht, muss der vorgegebene U-Wert je nach Bauteil eingehalten werden, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.
Der U-Wert gibt an, wie viel Wärme in Watt pro m2 Fläche und pro Grad Temperaturdifferenz zwischen der Innen- und Außenseite des Bauteils verloren geht. Er wird in W/(m²·K) angegeben. Ein niedriger U-Wert signalisiert ein gut isoliertes Bauteil, durch das wenig Wärme entweicht, während ein hoher U-Wert auf eine schlechte Isolierung und höheren Wärmeverlust hinweist. In der Baupraxis ist es daher ein Ziel, einen möglichst niedrigen U-Wert zu erreichen, um Energie zu sparen und den Wohnkomfort zu erhöhen.
Wann besteht laut GEG eine Dämmpflicht?
Das GEG regelt sowohl die gesetzlichen Vorschriften für Wärmedämmung für Neubauten, als auch die für Bestandsgebäude. Bevor wir gleich auf die einzelnen Bauteile eingehen, erhältst Du hier einen Überblick über die allgemeinen Dämmpflichten:
- Eigentümerwechsel nach dem 1.Februar 2002: Wer eine Immobilie nach diesem Stichtag gekauft oder geerbt hat, muss innerhalb von zwei Jahren das Dach oder die oberste Geschossdecke dämmen. Diese Pflicht greift, wenn das Gebäude mindestens vier Monate im Jahr auf Innentemperaturen von 19 °C oder mehr beheizt wird.
- Sanierung von mehr als 10 % eines Bauteils: Neben dem Dach bzw. der obersten Geschossdecke gibt es für andere Bauteile des Hauses keine direkte Dämmpflicht. Sie greift erst, wenn mindestens 10 % eines Bauteils saniert werden. In diesem Fall müssen die vorgeschriebenen U-Werte eingehalten werden.
- Heiz- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen: Wenn Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen erstmals in einem Gebäude eingebaut oder ersetzt werden, müssen diese nach den Vorgaben in Anlage 8 des GEG gedämmt werden. Zusätzlich gibt das GEG auch eine Nachrüstpflicht vor: Der Eigentümer eines Gebäudes muss dafür sorgen, dass die Wärmeabgabe von bisher ungedämmten, zugänglichen Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, nach Anlage 8 begrenzt wird. Ähnliches gilt übrigens auch für Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen, die zu Klimaanlagen oder sonstigen Anlagen der Raumlufttechnik gehören: Hier gibt ebenfalls Anlage 8 im Detail vor, wie die Wärmeaufnahme begrenzt werden muss.
Gibt es Ausnahmen von der Dämmpflicht?
Ja, es gibt einige Ausnahmen von der Dämmpflicht, die für bestimmte Gebäudetypen oder unter bestimmten Voraussetzungen gelten:
- Denkmalgeschützte Gebäude und Gebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz, wenn das Erscheinungsbild beeinträchtigt wird, müssen nicht gedämmt werden. Gleiches gilt, wenn die Dämmung zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würde.
- Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 wird vom Dach bzw. der obersten Geschossdecke bereits erfüllt. Das ist der Fall, wenn ein U-Wert von ca. 1,1 W/m2K bzw. äquivalent dazu ein Wärmedurchlasswiderstand von R=0,90 m2K/W.
- Fehlende Wirtschaftlichkeit: Altbauten sind von der Dämmpflicht befreit, wenn der Aufwand für eine Sanierung nicht im Verhältnis zum Wert der Immobilie steht oder sich die Kosten nicht in einem angemessenen Zeitraum amortisieren. Als „angemessene Frist“ wird in der Regel ein Zeitraum von 10 Jahren genannt. Das kann aber je nach Bundesland unterschiedlich sein.
- Dächer, die unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert worden sind
- Häusern mit bis zu zwei Wohnungen, deren Eigentümer mindestens seit dem 01.02.2002 dort wohnen
- Bauliche Gegebenheiten ermöglichen keine Dämmung aufgrund des zu geringen Platzangebots für den Dämmstoff.
Wer kontrolliert die Einhaltung der Dämmungen?

Neben den Dämmmaßnahmen selbst regelt das GEG zusätzlich auch die Überprüfung der Einhaltung der Dämmungen:
- Dämmung von Rohrleitungen: Im Rahmen der Feuerstättenschau muss der Schornsteinfeger unter anderem kontrollieren, ob die Rohrleitungen gedämmt sind. Bei Verstößen muss der Schornsteinfeger eine Frist setzen, um den Auflagen nachzukommen.
- Dämmung von obersten Geschossdecken: Ob Hausbesitzer ihren Verpflichtungen zu energetischen Sanierungsmaßnahmen nachkommen, wird von den Bauaufsichtsbehörden des jeweiligen Bundeslandes geprüft.
Wie sieht die Dämmpflicht für die einzelnen Bauteile aus?
Das GEG macht Unterschiede bei den verschiedenen Bauteilen eines Hauses. Während einige direkt gedämmt werden müssen, greift die Dämmpflicht bei anderen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zudem variieren die vorgeschriebenen U-Werte, die bei einer Dämmung eingehalten werden müssen. Die folgende Tabelle zeigt Dir auf einen Blick, für welche Bauteile eine Dämmpflicht besteht und welche U-Werte dabei erreicht werden müssen.
Dämmpflicht bei Dach und Dachboden

Für Dein Dach oder den Dachboden greift eine Nachrüstpflicht, wenn die Immobilie nicht bereits vor dem 1. Februar 2002 in Deinem Besitz war und die betroffenen Bauteile entweder den U-Wert von 1,1 W/(m²K) nicht einhalten oder das Dach nach dem 31. Dezember 1983 nicht gemäß den damaligen Energiesparvorschriften gebaut oder saniert wurde. In diesem Fall hast Du zwei Jahre Zeit, um eines der Bauteile zu dämmen.
Dabei reicht es nicht aus, nur den Mindestwärmeschutz mit einem U-Wert von 1,1 W/(m²K) zu erfüllen – gefordert ist ein deutlich besserer Wert von 0,24 W/(m²K).
Falls eine Zwischensparrendämmung durchgeführt wird und der verfügbare Platz für die Dämmung begrenzt ist, genügt die Verwendung der höchstmöglichen Dämmdicke eines Dämmstoffs mit einer Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,035 W/(m·K). Wird die Dämmung mit einem nachwachsenden Dämmstoff in Form einer Einblasdämmung umgesetzt, darf die Wärmeleitfähigkeit sogar λ = 0,045 W/(m·K) betragen.
Bei einer erstmaligen Dämmung eines Flachdaches gelten jedoch strengere Anforderungen: Hier muss eine U-Wert von 0,20 W/(m2K) erreicht werden.
Dämmpflicht bei Fassade

Im Gegensatz zum Dach oder Dachboden gibt es für die Fassade keine unmittelbare Dämmpflicht. Sie greift nur, wenn mindestens 10 % der Fassade saniert werden. In diesem Fall muss die neue Dämmung einen U-Wert von 0,24 W/(m²K) erreichen.
Besonders wichtig: Falls der Platz für die Dämmung begrenzt ist, gelten die Anforderungen bereits als erfüllt, wenn die höchstmögliche Dämmdicke eines Dämmstoffs mit einer Wärmeleitfähigkeit von mindestens λ = 0,035 W/(m·K) eingebaut wird.
Handelt es sich um eine Kerndämmung in einem zweischaligen Mauerwerk, also eine Einblasdämmung, reicht sogar ein Dämmstoff mit einer Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,045 W/(m·K), um die Vorgaben zu erfüllen.
Dämmpflicht bei Keller

Eine Kellerdämmung ist nur dann verpflichtend, wenn ohnehin Arbeiten an den Kellerbauteilen durchgeführt werden – zum Beispiel das Anbringen von außenseitiger Bekleidung oder das Erneuern von Feuchtigkeitssperren. Wurden die Kellerbauteile jedoch nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung der damaligen Energiesparvorschriften errichtet oder saniert, besteht keine Dämmpflicht.
Entscheidest Du Dich für eine Kellerdämmung – sei es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben oder aus eigenen Gründen – schreibt das GEG einen maximalen U-Wert von 0,30 W/(m²K) vor.
Falls der Platz für die Dämmung begrenzt ist, genügt es, einen Dämmstoff mit einer Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,035 W/(m·K) zu verwenden. Kommt ein Naturdämmstoff zum Einsatz, darf die Wärmeleitfähigkeit auch λ = 0,045 W/(m·K) betragen.
Bei einer Einblasdämmung reicht es aus, den vorhandenen Hohlraum mit einem Dämmstoff mit einer Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,045 W/(m·K) zu füllen, um die Anforderungen zu erfüllen.
Warum ist Dämmen sinnvoll?

Es gibt zwei zentrale Hebel, um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu steigern:
- die Effektivität des Heizungssystems
- die Reduzierung des Energieverlustes durch Dämmung
Eine professionelle Hausdämmung hat viele positive Effekte:
- sie schützt vor Kälte im Winter und auch vor Überhitzung im Sommer
- sie senkt die Heizkosten
- sie erhöht den Wohnkomfort
- sie beugt dem Entstehen von Schimmel vor - besonders in Altbauten
- sie steigert den Wert von Immobilien und
- sie leistet einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz durch geringere CO2-Emissionen
Es ist daher sinnvoll, nicht nur auf die Dämmpflicht zu schauen, sondern auch die Vorteile einer Wärmedämmung in Betracht zu ziehen.
Was bringt Gebäudedämmung?
Deutschlandweit ist der Gebäudesektor für rund 35% des gesamten Energiebedarfs verantwortlich. Gleichzeitig für etwa 30% der CO2-Emissionen, wie das Umweltbundesamt angibt. Etwa 90% aller Gebäude in Deutschland erfüllen den deutschen Energieeffizienzstandard EH55, den Neubauten laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) mindestens haben müssen, nicht.
Eine Fassadendämmung reduziert den Energieverlust über das Bauteil um bis zu zwei Drittel und eine Dämmung des Daches bzw. des Dachbodens um etwa ein Drittel. Nicht zu unterschätzen ist auch die Kellerdämmung: Sie ist (noch) nicht Teil der Dämmpflicht im GEG, sehr oft aber sinnvoll. Denn eine ungedämmte Kellerdecke bewirkt, dass das Erdgeschoss stark abkühlt und dort wesentlich mehr geheizt werden muss.
Wie regelt die EU das Thema Wärmedämmung?
Auch auf EU-Ebene gibt es Bestrebungen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und damit einen essentiellen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Europäische Union möchte schließlich bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu sein.
Debattiert wird unter anderem, dass Häuser mit schlechten Energieeffizienzklassen energetisch aufgerüstet werden müssen, dass also eine EU-Sanierungspflicht in Kraft treten soll. Diese wäre Teil der neuen „Energy Performance of Building Directive” (EPBD), also der „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden”, besser bekannt als „europäische Gebäuderichtlinie“. Sie befindet sich aktuell im Trilogieverfahren, einem dreiseitigen Verhandlungsprozess zwischen Europäischer Kommission, Rat der Europäischen Union und Europäischem Parlament.
Diskutiert werden im Trilogieverfahren übrigens auch unterschiedliche Ausnahmen von der EU-Sanierungspflicht.
Sobald eine EU-Sanierungspflicht beschlossen wird, muss Deutschland diese – wie auch alle anderen Mitgliedsstaaten – in nationales Recht überführen. Und genau dann wird eine deutsche Sanierungspflicht, in der auch eine Dämmpflicht geregelt sein wird, Realität. Bis dahin gilt die Dämmpflicht als Teil des GEG.
Dämmpflicht beim Wohnungskauf
Beim Kauf einer Wohnung gelten grundsätzlich die gleichen Dämmpflichten des GEG wie beim Kauf eines Hauses. Als Eigentümer einer Wohnung wirst Du automatisch Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese trägt die unterschiedlichen Kosten für Maßnahmen zum Sanieren und Dämmen gemeinschaftlich.
Du solltest Dich vor dem Kauf also bei der Hausverwaltung gründlich über den Zustand des gesamten Gebäudes informieren, damit Dir böse (finanzielle) Überraschungen erspart bleiben. Informieren solltest Du Dich über:
Energieausweis: Er teilt Altbauten in die Effizienzklassen A bis H ein, wobei A dem aktuellen Energiestandard EH55 entspricht.
Zustand von Dach und Fassade: Gab es Sanierungen in der Vergangenheit? Sind die Bauteile gedämmt?
Sanierungsmaßnahmen: Sind von der Wohnungseigentümergemeinschaft Sanierungsmaßnahmen geplant?
Umlagen: Wie hoch sind die Umlagen für Instandsetzungsvorhaben bzw. gibt es solche? Wie sieht die finanzielle Situation der Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt aus?
Sind bei der Dämmpflicht bestimmte Dämmstoffe vorgeschrieben?
Das GEG schreibt nicht die Verwendung eines bestimmten Dämmstoffes für bestimmte Anwendungsfälle, die aus der Dämmpflicht resultieren, vor. Sehr wohl gibt es aber einen Wert vor, der durch die Dämmung erreicht werden muss. Normalerweise handelt es sich um einen U-Wert von 0,24 W/m²K, der nicht überschritten werden darf. Je nachdem, wie gut der Dämmstoff dann ist, muss man gegebenenfalls eine etwas dickere oder dünnere Dämmung auftragen, um den gewünschten U-Wert zu erzielen.
Grundsätzlich kommt jedoch nicht für jedes Projekt jeder Dämmstoff in Frage. Das liegt an den individuellen Eigenschaften, die sie mit sich bringen. Daher gilt es sich vor der Dämmung sorgfältig zu informieren, welcher Dämmstoff der richtige für Dein Dämmvorhaben ist. Unsere Experten von WirDämmenDeinHaus.com stehen Dir dabei mit ihrer Erfahrung helfend zur Seite.
Gibt es Förderungen für die Gebäudedämmung?

Egal, ob Du Dich für eine Dämmung entscheidest, weil Du musst, oder, weil Du die Energieeffizienz Deines Zuhauses verbessern, Heizkosten sparen und den Wohnkomfort erhöhen möchtest: Dämmmaßnahmen werden mit bis zu 20 % gefördert.
Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Du die Förderung erhalten kannst:
- BAFA Förderung:
Durchgeführt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), erhältst Du eine Grundförderung für Deine Dämmung von 15 %. Mit Hilfe eines iSFPs kannst Du die Förderung sogar auf 20 % erhöhen. Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sind Fördergelder von bis zu 4.500 € (bzw. 12.000 € mit iSFP Bonus) vorgesehen.
Wichtig ist zu beachten, das bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die Förderung zu beziehen. Daher sollte man sich frühzeitig mit ihr auseinandersetzen.
Weitere Informationen zu dem Thema erhältst Du in unserem Beitrag “BAFA Förderung 2025”
- Steuerbonus:
Darüber hinaus hast Du die Möglichkeit, die Förderung über die Steuer zurückzubekommen. Dabei erhältst Du über drei Jahre hinweg insgesamt eine Förderung von 20 %. Im ersten und zweiten Jahr erhältst Du 7 %, im dritten Jahr erhältst Du noch 6 % zurück.
Der reguläre Fördersatz für einen verbesserten Wärmeschutz beträgt 15%. Mit einem individuellen Sanierungsplan (iSFP) kannst Du zudem einen 5 %-Bonus, für eine maximale Förderung von 20% erreichen.
- KfW Förderung:
Wenn Du noch mehr über die verschiedenen Förderprogramme erfahren willst, ist unser Beitrag zum Thema “BAFA Förderung 2025” genau das Richtige für Dich.
Im Bereich der Dämmung richtet sich die Höhe der Förderung in der Regel danach, ob Du den jeweils erforderlichen oder möglichen U-Wert erreichst. Bei einem beschränktem Platzangebot wird die Förderung abhängig von der Wärmeleitfähigkeit des verwendeten Dämmstoffs gemacht. Die folgende Grafik liefert Dir einen Überblick dazu.
Die folgende Tabelle zeigt Dir, welche U-Werte oder Wärmeleitfähigkeiten der Dämmstoffe zum Erhalt der Förderung eingehalten werden müssen.
Fazit
Die Dämmpflicht in Deutschland betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude unter bestimmten Voraussetzungen. Das GEG gibt dabei klare Vorgaben, welche Bauteile gedämmt werden müssen und welche U-Werte einzuhalten sind. Besonders wichtig ist die Nachrüstpflicht für Dächer und oberste Geschossdecken nach einem Eigentümerwechsel sowie die Pflicht zur Dämmung von Rohrleitungen in unbeheizten Räumen. Auch bei Sanierungen von mehr als 10 % eines Bauteils greift die Dämmpflicht.
Doch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben lohnt sich eine Gebäudedämmung in vielerlei Hinsicht: Sie senkt Heizkosten, erhöht den Wohnkomfort, beugt Schimmelbildung vor und trägt aktiv zum Klimaschutz bei. Zudem gibt es attraktive Förderungen, die die Investition finanziell erleichtern.
Wer also über eine Dämmung nachdenkt, sollte nicht nur die gesetzlichen Verpflichtungen im Blick haben, sondern auch die langfristigen Vorteile nutzen. Mit einer professionellen Dämmung machst DU Dein Zuhause energieeffizienter, nachhaltiger und gleichzeitig wertvoller.